Bundesärztekammer: Regierung soll Gewerkschaftsvielfalt akzeptieren!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Berlin (ots) - Der 117. Deutsche Ärztetag hat an die Bundesregierung appelliert, die gewachsene Gewerkschaftsvielfalt zu akzeptieren.

Es dürfe kein Gesetz geben, dass die freie gewerkschaftliche Betätigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten im Marburger Bund sowie von hunderttausenden Arbeitnehmern in anderen Berufsgewerkschaften behindert oder sogar aushebelt.

Die Ankündigung der Bundesregierung, "den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip" festzuschreiben, widerspreche dem Koalitionsgrundrecht und ignoriere die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

"Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit schließt das Recht zum Streik in Tarifauseinandersetzungen ein", stellte das Ärzteparlament klar.

Die Delegierten warnten, jede Regelung zur Tarifeinheit würde schnell eine Flut von Rechtsstreitigkeiten produzieren.

Es könne nicht im Interesse der Bundesregierung sein, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die geordneten Verhältnisse der Tarifpluralität in den Betrieben auf den Kopf stellt, dauerhaft Mehrheitsfindungsprozesse in Gang setzt und massive Rechtsunsicherheiten schafft.

Der 117. Deutsche Ärztetag tagt vom 27. bis 30. Mai 2014 in Düsseldorf. Weitere Informationen finden Sie unter www.baek.de.

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9062/2748990/regierung-soll-gewerkschaftsvielfalt-akzeptieren-pressemitteilung-der-bundesaerztekammer von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der 117. Deutsche Ärztetag hat an die Bundesregierung appelliert, die gewachsene Gewerkschaftsvielfalt zu akzeptieren.

Es dürfe kein Gesetz geben, dass die freie gewerkschaftliche Betätigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten im Marburger Bund sowie von hunderttausenden Arbeitnehmern in anderen Berufsgewerkschaften behindert oder sogar aushebelt.

Die Ankündigung der Bundesregierung, "den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip" festzuschreiben, widerspreche dem Koalitionsgrundrecht und ignoriere die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.

"Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit schließt das Recht zum Streik in Tarifauseinandersetzungen ein", stellte das Ärzteparlament klar.

Die Delegierten warnten, jede Regelung zur Tarifeinheit würde schnell eine Flut von Rechtsstreitigkeiten produzieren.

Es könne nicht im Interesse der Bundesregierung sein, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die geordneten Verhältnisse der Tarifpluralität in den Betrieben auf den Kopf stellt, dauerhaft Mehrheitsfindungsprozesse in Gang setzt und massive Rechtsunsicherheiten schafft.

Der 117. Deutsche Ärztetag tagt vom 27. bis 30. Mai 2014 in Düsseldorf. Weitere Informationen finden Sie unter www.baek.de.

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