Martin Litsch, AOK-Verbandschef, zum Antikorruptionsgesetz: Ausnahmen für Apotheker sind nicht nachvollziehbar!
Datum: Freitag, dem 15. April 2016
Thema: Gesundheit News


Martin Litsch zum Antikorruptionsgesetz:

Berlin (ots) - Der AOK-Bundesverband zeigte sich enttäuscht darüber, dass Apotheker von den Regelungen des geplanten Antikorruptionsgesetzes an entscheidender Stelle ausgenommen sind.

Verbandschef Martin Litsch betonte: "Ursprünglich war ein Gesetz geplant, dass alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt und nicht einzelne Gruppen außen vor lässt."

Der Gesetzentwurf sei gerade deshalb auf breite Zustimmung gestoßen, weil er eben kein reines Ärztestrafrecht schaffe, sondern alle Heilberufe einbeziehe.

Wieso jetzt plötzlich die Apotheker davon teilweise ausgenommen werden und eine Sonderstellung bekommen, sei nicht nachvollziehbar.

"Warum sollen die Regelungen zur Bekämpfung von Bestechlichkeit für Ärzte gelten, aber nicht für Apotheker? Beides sind Heilberufe. So wird die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Strafbarkeitslücke vom Gesetzgeber nicht geschlossen. Das sind keine Schlupflöcher, sondern es steht quasi die gesamte Tür sperrangelweit offen."

Durch die Streichung der noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Tatbestandsalternative "Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder von Medizinprodukten" fällt die Beeinflussung von Apothekern unter den Tisch.

Der Apotheker entscheidet bei den meisten Verordnungen darüber, welches Arzneimittel der Patient erhält und von der Krankenkasse bezahlt wird, da er zwischen den drei preisgünstigsten oder mehreren rabattierten Arzneimitteln auswählen muss.

Die GKV gibt jährlich mehr als 35 Milliarden Euro für Arzneimittel aus, deshalb so Litsch "ist das ein hochgradig korruptionsgefährderter Bereich, der nun im Dunkeln bleiben darf".

Litschs Fazit: "Den Apothekern wird bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt, innerhalb dessen es zu maßgeblichen Marktbeeinflussungen kommen kann, die zunächst den Wettbewerb tangieren, aber möglicherweise auch Patienteninteressen betreffen.

Auch für diesen Bereich müssen wir einen wirksamen Korruptionsschutz vorsehen und nicht einfach weiterwurschteln."

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/8697/3301004, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der AOK-Bundesverband zeigte sich enttäuscht darüber, dass Apotheker von den Regelungen des geplanten Antikorruptionsgesetzes an entscheidender Stelle ausgenommen sind.

Verbandschef Martin Litsch betonte: "Ursprünglich war ein Gesetz geplant, dass alle Heilberufe gleichermaßen in den Blick nimmt und nicht einzelne Gruppen außen vor lässt."

Der Gesetzentwurf sei gerade deshalb auf breite Zustimmung gestoßen, weil er eben kein reines Ärztestrafrecht schaffe, sondern alle Heilberufe einbeziehe.

Wieso jetzt plötzlich die Apotheker davon teilweise ausgenommen werden und eine Sonderstellung bekommen, sei nicht nachvollziehbar.

"Warum sollen die Regelungen zur Bekämpfung von Bestechlichkeit für Ärzte gelten, aber nicht für Apotheker? Beides sind Heilberufe. So wird die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Strafbarkeitslücke vom Gesetzgeber nicht geschlossen. Das sind keine Schlupflöcher, sondern es steht quasi die gesamte Tür sperrangelweit offen."

Durch die Streichung der noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Tatbestandsalternative "Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel oder von Medizinprodukten" fällt die Beeinflussung von Apothekern unter den Tisch.

Der Apotheker entscheidet bei den meisten Verordnungen darüber, welches Arzneimittel der Patient erhält und von der Krankenkasse bezahlt wird, da er zwischen den drei preisgünstigsten oder mehreren rabattierten Arzneimitteln auswählen muss.

Die GKV gibt jährlich mehr als 35 Milliarden Euro für Arzneimittel aus, deshalb so Litsch "ist das ein hochgradig korruptionsgefährderter Bereich, der nun im Dunkeln bleiben darf".

Litschs Fazit: "Den Apothekern wird bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt, innerhalb dessen es zu maßgeblichen Marktbeeinflussungen kommen kann, die zunächst den Wettbewerb tangieren, aber möglicherweise auch Patienteninteressen betreffen.

Auch für diesen Bereich müssen wir einen wirksamen Korruptionsschutz vorsehen und nicht einfach weiterwurschteln."

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