1V LSD
Datum: Freitag, dem 17. Juni 2022
Thema: Gesundheit Infos


1V-LSD (1-Valeroyl-Lysergsäurediethylamid-Hemi-L-Tartrat) wird oft auch "Valerie" genannt. Es ist eine Abwandlung von Lysergsäure und ist somit sehr eng mit dem herkömmlichen LSD verwandt. Die Substanz ist erst seit kurzem auf dem Markt. Demnach gibt es noch nicht viele Erfahrungsberichte über die Substanz.
Ersatzstoff für 1cp-LSD
Häufig wird 1V-LSD als Ersatzstoff für 1cP-LSD benutzt. Laut Produzenten ist es als Antwort auf das Verbot von 1cP-LSD hergestellt worden.
1cP-LSD am 03.07.2021 in das NpsG (Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz)mit aufgenommen. Daher dient 1V-LSD zur Umgehung der Gesetzgebung in Deutschland.
Wirkung von
1V-LSD
Die Wirkungsstärke ist abhängig von der Dosis, dem Setting und der Person. Es kann unter anderem zu veränderter, intensivierter Wahrnehmung der Umwelt, Halluzinationen, Euphorie und tiefen Gedankengängen kommen. Angstzustände und Paranoia können ebenfalls auftreten. Die Substanz ist der Wirkung von LSD sehr ähnlich.
Risiken bei Einnahme
Bei der Substanz handelt es sich um eine bisher unerforschte Chemikalie. Daher gibt es keine zuverlässige Information zu Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen. Toxische Effekte sind demnach nicht ausgeschlossen. Der Konsum birgt ein unvorhergesehenes Gesundheitsrisiko.
Allgemein kann 1V-LSD ähnlich wie bei LSD Psychosen auslösen. Vor allem bei Personen mit psychischen Vorerkrankungen.
Derzeitige Rechtslage
Laut eines beliebten Herstellers wird 1V-LSD, aber bald illegal sein und nicht mehr frei verkauft werden. In Deutschland soll es bald dem NpSG (Neue -psychoaktive-Substanzen-Gesetz) zugeordnet werden. Damit würde die Substanz illegalisiert werden.
In der Mitteilung hieß es:
«Wir haben vor kurzem aus zuverlässiger Quelle die Information erhalten, dass der deutsche Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (im engl. Original: «narcotics commitee») an einem Verbot von 1V-LSD im NpSG arbeitet. Obwohl der Gesetzesentwurf noch nicht veröffentlicht wurde, gehen wir davon aus, dass er etwa im Juni dieses Jahres publiziert und verabschiedet werden wird.»
Von offizieller Seite wie dem Sachverständnisausschluss für Betäubungsmittel gab es bisher keine Veröffentlichung. Demnach kann die Angabe des 1V-LSD Händlers noch nicht verifiziert werden.


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