Die brutale Grauzone der Krankenversicherung
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


Potsdam, 14.3.2012. Zur Zeit spalten die neuesten Schlagzeilen in Sachen Milliarden-Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die Gemüter. Nicht nur die Wahlkampftaktiken der Koalitionspartner sind auf Konfrontation aus, sondern fühlt sich der zahlende Bundesbürger auch hilflos gegenüber eines Macht-Apparates und als Spielball der Politik. Da will der eine Politiker gerne dem Volk etwas Gutes tun und aus dem Milliarden Topf großzügig dem Beitragszahler ein wenig zurückerstatten – wobei nicht mehr als 60 Euro dabei herausspringen würden – so will der andere dem Bürger erklären, dass es ja besser sei, dass viele Geld zu horten, für schlechte Zeiten! Wiederum andere wollen die Praxisgebühr abschaffen, die ja dazu diente bei ihrer Einführung, den Bürger von unnötigen und zu vielen Arztbesuchen abzuhalten. Dieser Schuss ging ja nach hinten los. Die Praxisgebühr hat sich als völlig sinnlos erwiesen. Allein der bürokratische Aufwand ließ den Praxen die Haare zu Berge stehen. Und unser Bundesfinanzminister wollte sogleich das Zuschuss-Steuersäckle ganz schnell fest verschließen, damit auch kein Taler mehr in Richtung Kasse hinaus springen kann. Nach seiner Meinung ist es ja auch klar, dass wenn so viel Geld in den Kassen ist, der gesetzliche Zuschuss dann wegfallen und das Geld woanders eingesetzt werden kann. Ein umsichtiger Mann, dieser Schäuble. Da wird doch mancher Bürger zum Wutbürger. Denn die Bürger haben es erreicht, dass die Kassen überquellen vor Milliarden Euro. Der Bürger hat gearbeitet, was das Zeug hielt. Eine gute Konjunkturlage hat es ermöglicht, die Bürger haben Arbeit und zahlen fleißig in die Sozialkassen ein. Und was haben Sie davon ? Gar nichts ?

Im Allgemeinen ist ein Angestellter bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird, und die für das Jahr 2012 auf Euro 45.900,- beträgt, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ein Angestellter oder Arbeiter darf bist zu dieser Grenze incl. aller sonstigen Leistungen jährlich dieses Summe verdienen, um zum Höchstbeitrag von deutlich über 600 Euro pro Monat gesetzlich versichert bleiben zu können. Soweit so gut.

Aber dann gibt es noch die sogenannte „Jahreseinkommensgrenze". Diese ist für das Jahr 2012 auf 50.850,- Euro festgelegt. Diese Grenze bedeutet, dass nur, wenn man über diesem Satz verdient, und nur dann, in eine private Krankenkasse wechseln kann.

Aber was ist mit dem Arbeitnehmer, der also zwischen den beiden „Grenzen" verdient, also derjenige, der mehr als 45.900,- Euro, aber weniger als 50.850,- Euro verdient ? Dieser arme Tropf befindet sich in einer Art Grauzone, nicht Fisch noch Fleisch. Er ist gezwungen, in der gesetzlichen Kasse zu bleiben. Und zwar als freiwilliges Mitglied. Da zahlt er mindestens 600 Euro im Monat und hat exakt die gleichen Leistungen, wie der „normal" verdienende Arbeitnehmer, ein kostenfrei mitversichertes Familienmitglied oder auch die grosse Schar der nicht arbeitenden und schon gar nicht beitragszahlenden Sozialhilfeempfänger. Will er aber dafür eine bessere Leistung, nämlich die in einer Privaten Kasse, bleibt ihm diese aber verwehrt und ist nur über teure Zusatzversicherungen erreichbar.

Aber nicht nur das ist eine große Benachteiligung. Sondern auch die Altersregelegung des privat Versicherten, dem es ab dem 55sten Lebensjahr verwehrt bleibt, in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Er ist auf Gedeih und Verderb der privaten Kasse ausgeliefert, ob sein Lebensmodell „Gutverdiener" nun noch klappt oder nicht. Er kann sich keine persönliche Niederlage leisten, da er in keiner Sozialkasse abgesichert ist.

Veröffentlicht von >> SophieKaiser78 << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Potsdam, 14.3.2012. Zur Zeit spalten die neuesten Schlagzeilen in Sachen Milliarden-Überschüsse bei den gesetzlichen Krankenversicherungen die Gemüter. Nicht nur die Wahlkampftaktiken der Koalitionspartner sind auf Konfrontation aus, sondern fühlt sich der zahlende Bundesbürger auch hilflos gegenüber eines Macht-Apparates und als Spielball der Politik. Da will der eine Politiker gerne dem Volk etwas Gutes tun und aus dem Milliarden Topf großzügig dem Beitragszahler ein wenig zurückerstatten – wobei nicht mehr als 60 Euro dabei herausspringen würden – so will der andere dem Bürger erklären, dass es ja besser sei, dass viele Geld zu horten, für schlechte Zeiten! Wiederum andere wollen die Praxisgebühr abschaffen, die ja dazu diente bei ihrer Einführung, den Bürger von unnötigen und zu vielen Arztbesuchen abzuhalten. Dieser Schuss ging ja nach hinten los. Die Praxisgebühr hat sich als völlig sinnlos erwiesen. Allein der bürokratische Aufwand ließ den Praxen die Haare zu Berge stehen. Und unser Bundesfinanzminister wollte sogleich das Zuschuss-Steuersäckle ganz schnell fest verschließen, damit auch kein Taler mehr in Richtung Kasse hinaus springen kann. Nach seiner Meinung ist es ja auch klar, dass wenn so viel Geld in den Kassen ist, der gesetzliche Zuschuss dann wegfallen und das Geld woanders eingesetzt werden kann. Ein umsichtiger Mann, dieser Schäuble. Da wird doch mancher Bürger zum Wutbürger. Denn die Bürger haben es erreicht, dass die Kassen überquellen vor Milliarden Euro. Der Bürger hat gearbeitet, was das Zeug hielt. Eine gute Konjunkturlage hat es ermöglicht, die Bürger haben Arbeit und zahlen fleißig in die Sozialkassen ein. Und was haben Sie davon ? Gar nichts ?

Im Allgemeinen ist ein Angestellter bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird, und die für das Jahr 2012 auf Euro 45.900,- beträgt, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ein Angestellter oder Arbeiter darf bist zu dieser Grenze incl. aller sonstigen Leistungen jährlich dieses Summe verdienen, um zum Höchstbeitrag von deutlich über 600 Euro pro Monat gesetzlich versichert bleiben zu können. Soweit so gut.

Aber dann gibt es noch die sogenannte „Jahreseinkommensgrenze". Diese ist für das Jahr 2012 auf 50.850,- Euro festgelegt. Diese Grenze bedeutet, dass nur, wenn man über diesem Satz verdient, und nur dann, in eine private Krankenkasse wechseln kann.

Aber was ist mit dem Arbeitnehmer, der also zwischen den beiden „Grenzen" verdient, also derjenige, der mehr als 45.900,- Euro, aber weniger als 50.850,- Euro verdient ? Dieser arme Tropf befindet sich in einer Art Grauzone, nicht Fisch noch Fleisch. Er ist gezwungen, in der gesetzlichen Kasse zu bleiben. Und zwar als freiwilliges Mitglied. Da zahlt er mindestens 600 Euro im Monat und hat exakt die gleichen Leistungen, wie der „normal" verdienende Arbeitnehmer, ein kostenfrei mitversichertes Familienmitglied oder auch die grosse Schar der nicht arbeitenden und schon gar nicht beitragszahlenden Sozialhilfeempfänger. Will er aber dafür eine bessere Leistung, nämlich die in einer Privaten Kasse, bleibt ihm diese aber verwehrt und ist nur über teure Zusatzversicherungen erreichbar.

Aber nicht nur das ist eine große Benachteiligung. Sondern auch die Altersregelegung des privat Versicherten, dem es ab dem 55sten Lebensjahr verwehrt bleibt, in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Er ist auf Gedeih und Verderb der privaten Kasse ausgeliefert, ob sein Lebensmodell „Gutverdiener" nun noch klappt oder nicht. Er kann sich keine persönliche Niederlage leisten, da er in keiner Sozialkasse abgesichert ist.

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