UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich in der Mitarbeiterqualifikation?
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


Ab dem 1. November 2012 muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, natürlich auch Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen, die über Solarien verfügen.

Was bedeutet das für die Mitarbeiterqualifikation?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Vorschrift zur Personalqualifizierung und -zertifizierung im Studio gesetzeskonform umzusetzen.

1. Für kleine Studios mit wenigen Mitarbeitern bietet es sich beispielsweise an, alle Mitarbeiter, die im Verkauf beschäftigt sind, gemäß UV-Schutz-Verordnung zu qualifizieren und zu zertifizieren. Dann kann beim Kunden direkt abgefragt werden, ob er (auch) Interesse hat, die Solarien zu nutzen und im Fall der Fälle (wenn sich der Kunde für das Angebot entscheidet) erfolgt direkt nach Abschluss der Mitgliedschaft die nach UVSV vorgeschriebene Beratung und Einweisung.

2. Eine Alternative (z. B. bei mehr als 1-3 im Verkauf tätigen Mitarbeitern) ist, nur einzelne, ausgewählte Personen entsprechend zu qualifizieren wie z. B. die stellvertretende Studioleitung, den Studioleiter, Cheftrainer etc.. An diese Personen kann dann nach einem entsprechenden Interesse des Kunden im Rahmen des Verkaufsgespräches übergeben werden. Wichtig: Verfügt das Studio über maximal zwei Bestrahlungsgeräte, dann reicht es hier aus, wenn diese Personen zeitweise im Studio anwesend sind. Bei mehr als zwei Geräten müsste mindestens eine solche Fachkraft während der kompletten Betriebszeit anwesend sein!

3. Eine weitere Alternative ist, nach dem Verkaufsgespräch gesonderte Termine mit einer dieser ausgewählten Fachkräfte zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Termine erfolgt dann die Beratung und Einweisung gemäß UV-Schutz-Verordnung. Diese letzte Variante ist dann natürlich nicht mehr möglich, wenn das Studio über mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte verfügt. Denn dann besteht die Verpflichtung, während der gesamten Betriebszeit entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorweisen zu können.

Vorgaben zeitnah umsetzen
Mithilfe der Weiterbildung der BSA-Akademie zur „Fachkraft UVSV“ können alle Unternehmen, die UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, ihre Mitarbeiter optimal auf eine Personenzertifizierung gemäß UVSV vorbereiten. Direkt im Anschluss an die BSA-Qualifikation kann eine solche Zertifizierung, welche durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert vorgenommen wird, erfolgen. Weitere Informationen unter: www.bsa-akademie.de/uv-schutz.

Weitere Informationen:
Fachkraft UVSV (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=2080)
BSA-Zert (http://www.bsa-zert.de/)

Die BSA-Akademie ist ISO-zertifiziert und mit ca.140.000 Teilnehmern seit 1983 einer der führenden Bildungsanbieter im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit. Mit Hilfe der über 50 staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge können sich Quereinsteiger wie Fitnessprofis individuell qualifizieren: Der Einstieg in die Branche gelingt mit „B-Lizenz“-Lehrgängen z. B. für Fitness, Gruppentraining, Ernährung und Mentale Fitness. Darauf aufbauend erfolgt die schrittweise Weiterbildung bis zum Profiabschluss beispielsweise als „Fitnesstrainer-A-Lizenz“, „BSA- Personal-Trainer- Zertifikat“, „Lehrer für Ernährung“ oder „Manager für Fitness- und Freizeitanlagen“. BSA-Qualifikationen ermöglichen die Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfungen „Fitnessfachwirt IHK“ und „Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung IHK“. Darüber können sich BSA-Teilnehmer mit dem IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“ und dem Praxisworkshop „Berater für betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement qualifizieren. Bei der BSA-Akademie erfolgt der Wissenserwerb durch Fernunterricht und kompakte Präsenzphasen an bundesweiten Lehrgangszentren. So können die Lehrgänge nebenberuflich absolviert und so optimal mit beruflichen und privaten Verpflichtungen vereinbart werden. Eine Förderung ist z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit, Meister-BAföG, den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und regionale Fördermittel möglich. Zahlreiche BSA-Präsenzphasen können auch während der BSA-Lehrgangsreise Mallorca, die jeweils im Mai und September stattfindet, absolviert werden.
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Kontaktdaten:
BSA-Akademie
Sabine Mack
Hermann Neuberger Sportschule 3
66123 Saarbrücken
Tel. +49 681 6855-0
www.bsa-akademie.de
(Weitere interessante CMS / PHP News, CMS / PHP Infos & CMS / PHP Tipps finden sich auch hier auf diesem Portal zum Nachlesen.)

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Ab dem 1. November 2012 muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, natürlich auch Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen, die über Solarien verfügen.

Was bedeutet das für die Mitarbeiterqualifikation?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Vorschrift zur Personalqualifizierung und -zertifizierung im Studio gesetzeskonform umzusetzen.

1. Für kleine Studios mit wenigen Mitarbeitern bietet es sich beispielsweise an, alle Mitarbeiter, die im Verkauf beschäftigt sind, gemäß UV-Schutz-Verordnung zu qualifizieren und zu zertifizieren. Dann kann beim Kunden direkt abgefragt werden, ob er (auch) Interesse hat, die Solarien zu nutzen und im Fall der Fälle (wenn sich der Kunde für das Angebot entscheidet) erfolgt direkt nach Abschluss der Mitgliedschaft die nach UVSV vorgeschriebene Beratung und Einweisung.

2. Eine Alternative (z. B. bei mehr als 1-3 im Verkauf tätigen Mitarbeitern) ist, nur einzelne, ausgewählte Personen entsprechend zu qualifizieren wie z. B. die stellvertretende Studioleitung, den Studioleiter, Cheftrainer etc.. An diese Personen kann dann nach einem entsprechenden Interesse des Kunden im Rahmen des Verkaufsgespräches übergeben werden. Wichtig: Verfügt das Studio über maximal zwei Bestrahlungsgeräte, dann reicht es hier aus, wenn diese Personen zeitweise im Studio anwesend sind. Bei mehr als zwei Geräten müsste mindestens eine solche Fachkraft während der kompletten Betriebszeit anwesend sein!

3. Eine weitere Alternative ist, nach dem Verkaufsgespräch gesonderte Termine mit einer dieser ausgewählten Fachkräfte zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Termine erfolgt dann die Beratung und Einweisung gemäß UV-Schutz-Verordnung. Diese letzte Variante ist dann natürlich nicht mehr möglich, wenn das Studio über mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte verfügt. Denn dann besteht die Verpflichtung, während der gesamten Betriebszeit entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorweisen zu können.

Vorgaben zeitnah umsetzen
Mithilfe der Weiterbildung der BSA-Akademie zur „Fachkraft UVSV“ können alle Unternehmen, die UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, ihre Mitarbeiter optimal auf eine Personenzertifizierung gemäß UVSV vorbereiten. Direkt im Anschluss an die BSA-Qualifikation kann eine solche Zertifizierung, welche durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert vorgenommen wird, erfolgen. Weitere Informationen unter: www.bsa-akademie.de/uv-schutz.

Weitere Informationen:
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BSA-Zert (http://www.bsa-zert.de/)

Die BSA-Akademie ist ISO-zertifiziert und mit ca.140.000 Teilnehmern seit 1983 einer der führenden Bildungsanbieter im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit. Mit Hilfe der über 50 staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge können sich Quereinsteiger wie Fitnessprofis individuell qualifizieren: Der Einstieg in die Branche gelingt mit „B-Lizenz“-Lehrgängen z. B. für Fitness, Gruppentraining, Ernährung und Mentale Fitness. Darauf aufbauend erfolgt die schrittweise Weiterbildung bis zum Profiabschluss beispielsweise als „Fitnesstrainer-A-Lizenz“, „BSA- Personal-Trainer- Zertifikat“, „Lehrer für Ernährung“ oder „Manager für Fitness- und Freizeitanlagen“. BSA-Qualifikationen ermöglichen die Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfungen „Fitnessfachwirt IHK“ und „Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung IHK“. Darüber können sich BSA-Teilnehmer mit dem IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)“ und dem Praxisworkshop „Berater für betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement qualifizieren. Bei der BSA-Akademie erfolgt der Wissenserwerb durch Fernunterricht und kompakte Präsenzphasen an bundesweiten Lehrgangszentren. So können die Lehrgänge nebenberuflich absolviert und so optimal mit beruflichen und privaten Verpflichtungen vereinbart werden. Eine Förderung ist z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit, Meister-BAföG, den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und regionale Fördermittel möglich. Zahlreiche BSA-Präsenzphasen können auch während der BSA-Lehrgangsreise Mallorca, die jeweils im Mai und September stattfindet, absolviert werden.
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Tel. +49 681 6855-0
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